Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14622
OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05 (https://dejure.org/2005,14622)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.11.2005 - 2 U 19/05 (https://dejure.org/2005,14622)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. November 2005 - 2 U 19/05 (https://dejure.org/2005,14622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitnehmererfindung: Verfassungskonforme Einschränkung der positiven Publikationsfreiheit von Hochschullehrern durch die Wartefrist für die Patentoffenbarung - selbststabilisierendes Knie II

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Nr 1 ArbnErfG; § 42 Nr 2 ArbnErfG; Art 5 Abs 3 GG
    2 Monate; Arbeitgeber; Arbeitnehmererfindung; Berufsausübungsfreiheit; Diensterfindung; Eigentumsgarantie; Forschungsergebnis; Gesetzesauslegung; Gesetzesänderung; Hochschullehrerprivileg; negative Publikationsfreiheit; Offenbarungsfrist; Patentanmeldung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 178
  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05
    Der Staat ist bei der Regelung des wissenschaftlichen Lebens in seinen Universitäten nicht auf die absolute Freiheit für die Forschungs- und Lehrtätigkeit des einzelnen Wissenschaftlers unter Vernachlässigung aller anderen im Grundgesetz geschützten Rechtsgüter festgelegt, zu deren Wahrung die Universität ebenfalls berufen ist oder die durch ihren Wissenschaftsbetrieb betroffen sind (vgl. BVerfGE 47, 327ff, 369f; BVerfG NZVw-RR 1998, 175ff).

    Dabei muss die Abwägung den Wertprinzipien der Verfassung, insbesondere der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte, und dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Wahrung der Einheit des Grundgesetzes Rechnung tragen (BVerfGE 47, 327 ff).

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvL 7/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des ArbNErfG § 42 Nr 1 S 1 Halbs 2

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.3.2004 (veröffentlicht in NVwZ 2004, 974) die Vorlage als unzulässig zurückgewiesen.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05
    Hochschulen sind funktionsgerecht zu organisieren und es sind Strukturen zu schaffen, die ein hinreichendes Maß an freier wissenschaftlicher Entfaltung und einen Ausgleich kollidierender Grundrechtspositionen ermöglichen (BVerfGE 35, 79ff; vgl. auch Fehling Bonner Kommentar Art. 5 III GG Rn. 23 ff).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05

    selbststabilisierendes Kniegelenk

    Die Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben (OLG Braunschweig Mitt. 2006, 41 m. Anm. Beyerlein = GRUR-RR 2006, 178).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht